Jedes buchführungspflichtige Unternehmen muss eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation führen. Kennen Sie Ihr Risiko bei der nächsten Betriebsprüfung?
Die GoBD gilt seit 2015 — und wird bei Betriebsprüfungen konsequent geprüft. Die häufigsten Lücken in der Praxis:
Das Finanzamt verlangt sie. Fehlt sie, drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen zu Ihren Ungunsten.
TSE-Kasse vorhanden, aber keine Beschreibung der Prozesse, Ausfallregelung oder Datensicherung — ein klassisches Prüfungsrisiko.
Wer Belege digital ablegt oder Cloud-Software nutzt, muss nachweisen, dass diese unveränderbar archiviert sind.
Wer darf was in Ihrem Buchhaltungssystem tun? Ohne Dokumentation gilt das als Organisationsversagen gegenüber dem Finanzamt.
Die GoBD ist kein optionales Regelwerk. Sie ist verbindliches BMF-Schreiben mit direkten Folgen für Ihre Steuersituation.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regelt seit 2015, wie Unternehmen ihre elektronische Buchführung organisieren und dokumentieren müssen. Das BMF-Schreiben wurde 2019 überarbeitet und gilt für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Deutschland.
Das Herzstück der GoBD: die Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt, wie Belege entstehen, verarbeitet, gespeichert und aufbewahrt werden — vom Eingang der Rechnung bis zur digitalen Archivierung.
Das Finanzamt kann weitreichende Maßnahmen ergreifen — bis hin zur Verwerfung Ihrer gesamten Buchführung.
Gilt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt schätzen — regelmäßig zu Ungunsten des Unternehmens. Mehr Gewinn auf dem Papier bedeutet mehr Steuern in der Realität.
Fehlende oder mangelhafte Kassendokumentation führt regelmäßig zu Hinzuschätzungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich — auch rückwirkend für bis zu 10 Jahre.
Im schlimmsten Fall erkennt das Finanzamt Ihre Buchführung vollständig nicht an. Das kann für das Unternehmen existenzbedrohend sein.
Ohne Verfahrensdokumentation dauert eine Betriebsprüfung deutlich länger und kostet entsprechend mehr — Steuerberater, Anwalt, Betriebsunterbrechung.
Anker Business Consulting begleitet Sie von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Dokumentation — und darüber hinaus.
Analyse Ihrer aktuellen Situation, Systeme und Prozesse — wo liegen die Lücken?
Gemeinsame Erarbeitung der Struktur — branchenspezifisch, kein Einheitstemplate.
Wir erstellen die vollständige Verfahrensdokumentation — prüfungssicher und verständlich.
Einweisung, Übergabe und optionaler Jahres-Update-Service bei Änderungen.
Beantworten Sie 10 kurze Fragen — und erhalten Sie sofort eine Einschätzung Ihres persönlichen Risikoprofils. Kostenlos und ohne Anmeldung.
10 Fragen · ca. 3 Minuten · sofortiges Ergebnis
Wir kennen die Branchen und Besonderheiten sächsischer KMU — aus Chemnitz und Aue für ganz Sachsen.
Als externer Datenschutzbeauftragter verknüpfen wir GoBD-Compliance mit DSGVO-Anforderungen — kein doppelter Aufwand.
Jede Verfahrensdokumentation wird individuell auf Ihr Unternehmen, Ihre Systeme und Ihre Prozesse zugeschnitten.
Wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater zusammen — kein Wechsel nötig. Die fertige Dokumentation kann direkt übergeben werden.
Die GoBD ändert sich. Wir halten Ihre Dokumentation aktuell — damit Sie beim nächsten Prüfer auf der sicheren Seite sind.
Wir übersetzen Behördensprache in verständliche Dokumentation. Ihre Mitarbeiter verstehen, was darin steht.
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